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Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 22.01.2010;
hier: Änderung der Platzabgabe nach § 8 Nr. 2c unserer Satzung
Liebes Vereinsmitglied,
mit diesem Schreiben informieren wir über einen Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 22.01.10. Wie der Einladung zur JHV zu entnehmen war, stand eine Neuregelung der „Platzabgabe“ auf der Tagesordnung. Anlass war die zunehmend geringer werdende Beteiligung der aktiven Mitglieder an Arbeitseinsätzen, sowie die mangelnde Unterstützung bei Veranstaltungen des Vereins. An derartigen Aktivitäten, beteiligten sich in den letzten Jahren neben dem Vorstand, oft nur eine kleine Anzahl (zumeist immer die gleichen) Mitglieder.
Für diejenigen, die an den Arbeitseinsätzen und Veranstaltungen teilnahmen, ergab sich dadurch eine hohe Arbeitsbelastung, die in keinem gerechten Verhältnis zur Rückvergütung in Höhe von bisher 15 Euro stand.
Die Jahreshauptversammlung hat daher beschlossen:
1. der jährliche Beitrag zur „Platzabgabe“ wird auf 30,00 € angehoben; der Einzug des Beitrages erfolgt jeweils im Monat Oktober
2. Arbeitsleistungen sind grundsätzlich als „3-
3.Die bisherigen Altersgrenzen (16-
Entsprechend der Ableistung von Arbeitsstunden, wird die Platzabgabe zum o.a. Termin eingezogen. Derjenige, der an zwei Terminen teilgenommen hat, hat keine Barabgeltung mehr zu leisten. Hat jemand nur an einem Termin teilgenommen, werden noch 15,00€ fällig.
In Zukunft werden neben den beiden traditionellen Arbeitseinsätzen im Februar und April weitere Möglichkeiten gewertet, an denen die Arbeitsleistungen erbracht werden können (z.B. Auf.-
Die konkreten Termine erfahrt Ihr auf unserer Homepage www.msc-
Zur besseren Koordinierung wird der Vorstand für jeden Einsatz die Anzahl der benötigte Teilnehmer vorschlagen. Die Mitglieder werden gebeten, sich in der entsprechenden Liste auf der Homepage einzutragen, oder sich beim Vorstand zu melden, wenn sie an dem jeweiligen Arbeitseinsatz teilnehmen wollen.