MSC-Flugplatzordnung - MSC-Ewitte

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MSC-Flugplatzordnung

Rechtliches

Flugplatzordnung des MSC - Erwitte e.V.

Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind, kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.


1.
Die Benutzung des Flugplatzes ist nur Vereinsmitgliedern gestattet. Eine Ausnahme regelt Pkt. 11. Der Versicherungsnachweis ist stets mitzuführen.

2.
Bei Flugbetrieb mit mehr als 3 Flugmodellen (> 5kg) muss ein volljähriges Mitglied die Flugleitung übernehmen.

3.  
Der Flugleiter ist für die sichere Durchführung des Flugbetriebs verantwortlich. Aus diesem Grund ist seinen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten. Er hat das Recht gegebenenfalls ordnend einzugreifen sowie bei Verstößen gegen die Flugplatzordnung Restriktionen zu verhängen.

4.
Piloten, die am Flugbetrieb teilnehmen, tragen sich ins Flugbuch ein.

5.
Vor Flugbeginn ist an der Frequenztafel die Kanalbelegung zu überprüfen. Fliegen darf nur der Pilot, der durch seine Namensmarke den Kanal belegt und die Kanalmarke am Sender trägt. Nach Flugende sind die Kanalmarken wieder an der Frequenztafel zu befestigen. Zusätzlich muss an jedem Sender eine Frequenzfahne mit Kanalnummer angebracht sein

6.
Es dürfen nur Flugmodelle gestartet werden, wenn diese sich in einem technisch einwandfreiem Zustand befinden. Modelle müssen den Eigentümer ausweisen und sind deshalb durch geeignete Methoden zu kennzeichnen

7.
Es darf nur im festgelegten Flugraum geflogen werden. Das überfliegen der Zuschauer, Montageplätze, Parkplätze sowie der Hütte ist verboten (siehe Lageskizze.

8.
Reparaturen an Flugmodellen dürfen nur hinter dem Sicherungsnetz durchgeführt werden. Alle Personen die nicht Fliegen, müssen sich hinter dem Sicherungsnetz aufhalten. Das Sicherungsnetz ist bei Flugbetrieb grundsätzlich auszuziehen

9.
Fliegende Piloten befinden sich im Nahbereich rechts und links neben dem Netzhuschen. Start- und Landvorgänge sind den Mitpiloten laut mitzuteilen. Notlandungen haben immer Vorrang

10.
Das Betreiben von Verbrennungsmotoren ist in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr untersagt. Dies gilt an allen Tagen. Verbrennungsmotoren sind mit wirkungsvollen Schalldämpfern auszurüsten (Lärmbelästigung)

11.
Gastpiloten dürfen nur mit Genehmigung und Anwesenheit  des Vorstands sowie Vorlage des Versicherungsnachweises und Entrichtung einer Startgebühr von 3,00 EUR am Flugbetrieb teilnehmen.


12.
Das Fluggelände, die Hütte und auch der Parkplatz sind bis Sonnenuntergang, aber spätestens 21.30 Uhr, zu verlassen. Ab 20.00 Uhr dürfen keine Verbrennungsmotoren mehr betrieben werden

13.
Der Parkplatz befindet sich im Zufahrtsbereich links. Das Befahren der Waldlichtung hinter der Hütte ist nicht gestattet

14.
Alle Mitglieder sind für die Sicherheit und Sauberkeit auf dem Flugplatz verantwortlich. (z.B. Sicherheitsnetz ausziehen, keinen Müll zurücklassen, Hütte abschließen, etc.)

Diese Flugplatzordnung dient dem Schutz eines jeden Modellfliegers !

Der Vorstand

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